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Die E-Rechnung wird Pflicht!

Sie wissen es bereits: ab dem 01.01.2025 muss jeder Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen!
Vorausschauend wie wir nun einmal sind, haben wir beschlossen bereits jetzt zu starten. Dazu brauchen wir zwingend eine E-Mail-Anschrift (z.B. rechnung@mustermann.de) von Ihnen, die Sie zukünftig ausschließlich für den Empfang von E-Rechnungen in Anspruch nehmen:
Empfangsadresse für E-Rechnungen übermitteln/bestätigen

Frist für diese Rückmeldung bei uns ist der 31. Juli 2024.