Grundsteuer

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Der Gesetzgeber war daraufhin aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, die am 08. November 2019 im Bundesrat verabschiedet wurde.
An Stelle der bisherigen Einheitswerte müssen alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland zur ersten Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 anhand der der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbare Werte nach Länderrecht) neu bewertet werden. Die jeweils zuständige Finanzbehörde wird die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auffordern.
  • die Aufforderungen der Finanzbehörden werden ca. im April 2022 den Grundstücksseigentümern zugestellt
  • die Erklärungen müssen in dem Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023 abgegeben werden
  • für jedes unbebaute oder bebaute Grundstück muss eine eigene Erklärung abgegeben werden 
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